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Zoll- und Grenze
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Zoll- und Grenze
Für die Einreise in die Republik Kroatien müssen ausländische Statsbürger einen gültigen Reisepass oder einen anderen Personalausweis zur Identifikation besitzen auf Grund dessen bei der Einreise ein Grenzpassierschein (der 3 Monate güllig ist) ausgestellt wird.
Für die Einreise in die Republik Kroatien müssen ausländische Statsbürger einen gültigen Reisepass oder einen anderen Personalausweis zur Identifikation besitzen auf Grund dessen bei der Einreise ein Grenzpassierschein (der 3 Monate güllig ist) ausgestellt wird.
- Zollformalitäten: Ausländische Staatsbürger können ihr persönliches Gepäck ohne Einschränkung nach Kroatien einführen. Technische Ausrüstungen wie Video-Kameras, Radioapparate usw., Campingausrüstung, Boote, Bootszubehör sowie Funkapparate, sollte man bei der Einreise nach Kroatien angeben.
- Haustiere kann man unter Vorweisung einer Impf- und einer tierärztlichen Untersuchungsbescheinigung einführen.
- Motorfahrzeuge: Für Fahrzeuge bedarf es eines Fahrzeugscheines, der grünen Versicherungskarte sowie der Vollmacht des Besitzers, wenn dieser das Fahrzeug nicht selbst fährt.
- Motorboote und Jachten: Für Eigenbedarf ist es nicht nötig, diese bei der Einreise nach Kroatien gesondert anzumelden. Es muss lediglich ein Dokument vorgelegt werden, das den Besitz des Bootes beweist.
Tax free
Wie bekannt, beinhalten die Preise der Waren die Mehrwertsteuer.
Ausländer können diese für in Kroatien erstandene und auszuführende Ware unter der Bedingung, dass der Rechnungsbetrag 500 Kn überschreitet, zurückerstattet bekommen. Von dieser Bestimmung sind Erdöl produkte ausgenommen.
Der Händler ist verpflichtet, für die bezahlte Ware eine entsprechende Rechnung auszustellen.